Erweiterter Versicherungsschutz für die Angehörigen der Freiwlligen Feuerwehr Hamm


Bericht
Freiwillige Feuerwehr
Hamm, 10.07.2015
Hafenstr.

HAMM — „Mit dem neuen Versicherungsvertrag haben wir den Versicherungsschutz für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr nun umfassend geregelt“, fasste Markus Kreuz, Stadtkämmerer und zuständiger Dezernent für die Feuerwehr Hamm, nachdem er die entsprechende Erklärung für den Versicherungsvertrag unterschrieben hatte, zusammen. Gleichzeitig bedankte sich Kreuz für die sehr gute Vorarbeit beim Verband der Feuerwehren Nordrhein-Westfalen, der maßgeblich an der Entwicklung des Versicherungspakets beteiligt war.
 
Der Abschluss des neuen Versicherungvertrags erfolgt unter anderem, um sicherzustellen, dass die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr auch bei möglichen gesundheitlichen Vorschädigungen vollumfänglich versichert sind. Derzeit sieht das Sozialgesetzbuch VII, das die Unfallversicherung regelt, vor, dass zum Beispiel bei Muskelfaserrissen oder Herzinfarkten bei Vorerkrankungen, auch wenn diese gar nicht bekannt sind, keine Versicherungsleistungen der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gezahlt werden. Diese Lücke im Versicherungsschutz ist nun durch die neue Versicherung gegeben. Darüber hinaus sind die ehrenamtlichen Brandschützer durch die neue Zusatzversicherung auch bei z.B. Turnieren versichert.
 
„Der vollständige Schutz unserer ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ist uns sehr wichtig. Wir wollen nicht, dass wer Feuerwehrdienst leistet auch noch Schwierigkeiten bei der Unfallversicherung bekommt“, fasste Kreuz zusammen. „Wir verstehen den Abschluss der Versicherung auch als Förderung des Ehrenamtes“, so Kreuz weiter.
 
Die Kosten der Versicherung betragen jährlich rund 8 500 Euro. -fk

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