Gefahrenprävention und -abwehr
Vorbeugung macht Sinn ...
Um Schlimmes von vornherein auszuschließen, koordiniert das Sachgebiet Gefahrenprävention (Vorbeugender Brandschutz) alle präventiven Brandschutzmaßnahmen. Der vorbeugende Brandschutz versteht sich als Bindeglied zwischen den baulichen, betrieblichen, sowie planungsrechtlichen Belangen und dem abwehrendem Brandschutz. Gut geplante Rettungswege und eine frühzeitige Branderkennung, gekoppelt mit einer schnellen Alarmierung und einem funktionierendem organisatorischen Brandschutz können lebensrettend sein.Die Experten des vorbeugenden Brandschutzes prüfen zum einen, ob alle brandschutztechnischen Bestimmungen bei der Planung eingehalten wurden, erarbeiten aber auch gemeinsam mit den Fachplanern Lösungsvorschläge bzw. Alternativen bei kniffligen Problemfällen. Anforderungen zur Sicherung von Rettungswegen über Geräte der Feuerwehr, zur Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung, zu betrieblichen Maßnahmen der Brandverhütung sowie zu Anlagen und Einrichtungen zur Branderkennung und Alarmierung werden gestellt. Die entsprechenden Genehmigungsbehörden werden über diese Erfordernisse benachrichtigt. Zum Tagesgeschäft gehören ebenfalls die Beratung von Architekten, Fachplanern, Bauherren und Bürgern.
Bei der Brandschau werden regelmäßig bestehende Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Lager mit erhöhten Brand- und Explosionsrisiken überprüft. Hier wird der brandschutztechnische Zustand eines Gebäudes mit den Schutzzielen des Baurechts, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Erfordernissen für den abwehrenden Brandschutz vor Ort verglichen und gegebenenfalls bemängelt. Dazu geben die Experten in ihren Stellungnahmen über die Brandschau praktische Vorschläge zur Mängelbeseitigung ab und stehen auch für Konzeptionen und Beratungen gerne persönlich zur Verfügung.
Oft von Zuschauern unbemerkt, sorgen Brandsicherheitswachen für einen sicheren Ablauf bei größeren Veranstaltungen und Theateraufführungen bzw. werden bereits vor Durchführung der Veranstaltungen Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit erteilt. Die Koordinierung angeforderter Brandsicherheitswachen sowie die brandschutztechnische Beurteilung angezeigter Veranstaltungen und die Mitwirkung zur Genehmigung der Anwendung pyrotechnischer Erzeugnisse bei Aufführungen und Großveranstaltungen gehören zum Aufgabengebiet.
Auskünfte zur Löschwasserversorgung werden erteilt bzw. Informationen über Mängel der öffentlichen Löschwasserversorgung bearbeitet.
Fester Bestandteil der Präventionsarbeit zur Brandvorbeugung und zum richtigen Verhalten im Brandfall ist die Brandschutzerziehung und -aufklärung. Bereits ab dem Vorschulalter und in der Grundschule sollen Kinder hier den richtigen Umgang mit Zündmitteln, das richtige Verhalten im Brandfall und die Alarmierung der Feuerwehr über das Telefon lernen.
