Dienstgrade: Freiwillige Feuerwehr
Die Dienstgradabzeichen der Feuerwehr in NRW haben zwar eine einheitliche Form, jedoch unterschiedliche Bedeutungen bezüglich des Dienstgrads für Ehren- und Hauptamt. Die Farbe der Beschriftung und der Einfassung des zugehörigen Ärmelwappens richtet sich nach der Farbe der Streifen im Dienstgradabzeichen. Funktionen sind vom Dienstgrad weitestgehend unabhängig.
Hier die Übersicht der Dienstgrade und -abzeichen gemäß §§ 12 und 13 der Laufbahnverordnung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen vom 01. Februar 2002.

Download: Ärmel-, Dienstgrad- und Funktionsabzeichen                      
Anlagen:  Anlage 1     Anlage 2     Anlage 3     Anlage 4     Anlage 5     Anlage 6
 
Ehrenamt: Feuerwehrmann-Anwärter FMA / Feuerwehrfrau-Anwärterin FFA
Voraussetzung: Aufnahme in die Feuerwehr.

Ehrenamt: Feuerwehrmann FM / Feuerwehrfrau FFr
Voraussetzung: Übernahme aus der Jugendfeuerwehr
oder erfolgreiches Absolvieren der Truppmannausbildung (F I) Modul 1 und 2.
Ehrenamt: Oberfeuerwehrmann OFM / Oberfeuerwehrfrau OFF
Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau
und erfolgreiches Absolvieren der Truppmannausbildung (F I) Modul 3 und 4.

 
Ehrenamt: Hauptfeuerwehrmann HFM / Hauptfeuerwehrfrau HFF
Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Oberfeuerwehrmann oder Oberfeuerwehrfrau
und regelmäßige Beteiligung am Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr.
Ehrenamt: Unterbrandmeister UBM / Unterbrandmeisterin UBM
Voraussetzung: Hauptfeuerwehrmann oder Hauptfeuerwehrfrau oder mindestens ein Jahr Oberfeuerwehrmann oder Oberfeuerwehrfrau und erfolgreiches Absolvieren der Truppführerausbildung (F II).
Ehrenamt: Brandmeister BM / Brandmeisterin BM
Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Unterbrandmeister oder Unterbrandmeisterin
und erfolgreiches Absolvieren des Gruppenführerlehrgangs (F III).
Ehrenamt: Oberbrandmeister OBM / Oberbrandmeisterin OBM
Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Brandmeister oder Brandmeisterin
und regelmäßige Teilnahme am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen.
Ehrenamt: Hauptbrandmeister HBM / Hauptbrandmeisterin HBM
Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Oberbrandmeister oder Oberbrandmeisterin und regelmäßige Beteiligung am Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen.
Ehrenamt: Brandinspektor BI / Brandinspektorin BI
Voraussetzung: Mindestens Oberbrandmeister oder Oberbrandmeisterin
und erfolgreiches Absolvieren des Zugführerlehrgangs (F IV).
Ehrenamt: Brandoberinspektor BOI / Brandoberinspektorin BOI
Voraussetzung: Brandinspektor oder Brandinspektorin
und erfolgreiches Absolvieren des Lehrgangs „Führen von Verbänden“ (F/B V).
Ehrenamt in Städten: Stadtbrandinspektor StBI / Stadtbrandinspektorin StBI
Voraussetzung: Mindestens Brandoberinspektor oder Brandoberinspektorin
und erfolgreiches Absolvieren des Lehrgangs „Leitung einer Feuerwehr“ (F VI).



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