Dienstgrade: Freiwillige Feuerwehr
| Die Dienstgradabzeichen der Feuerwehr in NRW haben zwar eine einheitliche Form, jedoch unterschiedliche Bedeutungen bezüglich des Dienstgrads für Ehren- und Hauptamt. Die Farbe der Beschriftung und der Einfassung des zugehörigen Ärmelwappens richtet sich nach der Farbe der Streifen im Dienstgradabzeichen. Funktionen sind vom Dienstgrad weitestgehend unabhängig. Hier die Übersicht der Dienstgrade und -abzeichen gemäß §§ 12 und 13 der Laufbahnverordnung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen vom 01. Februar 2002. Download: Ärmel-, Dienstgrad- und Funktionsabzeichen Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 |
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| Ehrenamt: Feuerwehrmann-Anwärter FMA / Feuerwehrfrau-Anwärterin FFA Voraussetzung: Aufnahme in die Feuerwehr. |
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| Ehrenamt: Feuerwehrmann FM / Feuerwehrfrau FFr Voraussetzung: Übernahme aus der Jugendfeuerwehr oder erfolgreiches Absolvieren der Truppmannausbildung (F I) Modul 1 und 2. |
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Ehrenamt: Oberfeuerwehrmann OFM / Oberfeuerwehrfrau OFF Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau und erfolgreiches Absolvieren der Truppmannausbildung (F I) Modul 3 und 4. |
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Ehrenamt: Hauptfeuerwehrmann HFM / Hauptfeuerwehrfrau HFF Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Oberfeuerwehrmann oder Oberfeuerwehrfrau und regelmäßige Beteiligung am Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr. |
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Ehrenamt: Unterbrandmeister UBM / Unterbrandmeisterin UBM Voraussetzung: Hauptfeuerwehrmann oder Hauptfeuerwehrfrau oder mindestens ein Jahr Oberfeuerwehrmann oder Oberfeuerwehrfrau und erfolgreiches Absolvieren der Truppführerausbildung (F II). |
| Ehrenamt: Brandmeister BM / Brandmeisterin BM Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Unterbrandmeister oder Unterbrandmeisterin und erfolgreiches Absolvieren des Gruppenführerlehrgangs (F III). |
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Ehrenamt: Oberbrandmeister OBM / Oberbrandmeisterin OBM Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Brandmeister oder Brandmeisterin und regelmäßige Teilnahme am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen. |
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Ehrenamt: Hauptbrandmeister HBM / Hauptbrandmeisterin HBM Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Oberbrandmeister oder Oberbrandmeisterin und regelmäßige Beteiligung am Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen. |
| Ehrenamt: Brandinspektor BI / Brandinspektorin BI Voraussetzung: Mindestens Oberbrandmeister oder Oberbrandmeisterin und erfolgreiches Absolvieren des Zugführerlehrgangs (F IV). |
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| Ehrenamt: Brandoberinspektor BOI / Brandoberinspektorin BOI Voraussetzung: Brandinspektor oder Brandinspektorin und erfolgreiches Absolvieren des Lehrgangs „Führen von Verbänden“ (F/B V). |
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Ehrenamt in Städten: Stadtbrandinspektor StBI / Stadtbrandinspektorin StBI Voraussetzung: Mindestens Brandoberinspektor oder Brandoberinspektorin und erfolgreiches Absolvieren des Lehrgangs „Leitung einer Feuerwehr“ (F VI). |






