Rechtsvorschriften
Feuerwehrleute sind „Menschen der Tat“. Deshalb erfreuen sich die Rechtsgrundlagen einer begrenzten Beliebtheit in Aus- und Fortbildung. Weil aber die Tätigkeit der Wehren durch Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Vorschriften geregelt wird, stellen wir hier einige Informationen zur Verfügung.

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10. Februar 1998
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Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung
und den Krankentransport durch Unternehmer

(Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24. November 1992
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Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten
(Rettungsassistentengesetz - RettAssG) vom 10. Juli 1989
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Laufbahnverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 1. Dezember 1985
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Laufbahnverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen FF
vom 1. Februar 2002
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Anlage 1  -  Anlage 2  -  Anlage 3  
UVV Feuerwehr GUV-V C53
(vormals GUV 7.13)
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Prüfungsgrundsätze für Ausrüstung / Geräte der Feuerwehr GUV-G 9102
(vormals GUV 67.13)
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