Ehrenamt
Ein breites Spektrum unterschiedlichster Berufe können die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hamm vorweisen. Im Ehrenamt zum Schutz der Stadt und ihrer Menschen findet jeder seinen Platz. Aufgenommen werden können Männer und Frauen zwischen 18 und 35 Jahren. Vor dem 18 Lebensjahr steht die Jugendfeuerwehr zur Verfügung. So sieht es die Laufbahnverordnung nach dem nordrhein-westfälischen Feuerwehrgesetz (FSHG) vor.

Voraussetzung: mindestens Hauptschulabschluss, körperlich fit, unbescholten. Jeder Bewerber muss sich einer Untersuchung beim Gesundheitsamt unterziehen. Für die Atemschutztauglichkeit wiederholt sich eine solche Untersuchung alle drei Jahre. Einige Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr haben zudem einmal pro Woche Dienstsport auf dem Programm stehen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, beginnt für die künftigen Feuerwehrleute ein Probehalbjahr bei Übungen und sonstigen Dienstveranstaltungen; Einsätze sind während dieser Zeit noch tabu. Erst danach erfolgt die eigentliche Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr. Danach beginnt die einjährige Ausbildung für den Einsatzdienst. Dazu gehört ein Grundausbildungslehrgang und die Ausbildung zum Atemschutz- Geräteträger, die drei Wochen dauert. Diese Lehrgänge finden in der arbeitsfreien Zeit statt, so dass Schule und Beruf nicht beeinträchtigt werden.

Am Ende dieses Ausbildung und erfolgreicher Prüfung steht die Ernennung zum Feuerwehrmann. Jetzt beginnen verschieden Fachausbildungsabschnitte, je nach Fähigkeit und Neigungen. Diese sind auch Grundlage für weiterführende Laufbahn-Lehrgänge u.a. am Institut der Feuerwehr NRW (die ihren Sitz in Münster hat). Und da ist es bis zum Dienstgrad Brandinspektor, ein weiter, aber auch interessanter Weg.

Rechte und Pflichten eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr

Die Pflichten:

  • Bereitschaft zur Ausbildung
  • Bereitschaft zur Fortbildung
  • Teilnahme an Einsätzen
  • Teilnahme an Übungen
  • Teilnahme an sonstigen dienstlichen Veranstaltungen
  • Wartung und Pflege von Ausrüstung
  • Wartung und Pflege von Ausstattung
  • Übernahme von Brandsicherheitswachen

Die Rechte:

  • Ersatz von Auslagen
  • Lohnfortzahlung oder Verdienstausfall
  • Ersatz von Sachschäden (wenn kein Verschulden vorliegt)
  • "Es dürfen keine Nachteile im Arbeitsverhältnis erwachsen."

Mitmachen

Wer ehrenamtlich mit seiner Zeit und seinen Fähigkeiten zum Wohl der Bewohner der Stadt Hamm mitmachen möchte, ist herzlich eingeladen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten.

  • Wenn es um die Aufnahme in die Jugendfeuerwehr (10-18 Jahre) geht, so stehen die Jugendfeuerwehrgruppen bzw. der Stadtjugendfeuerwehrwart zur Verfügung.
  • Für die Aufnahme die Einsatzabteilung (ab 18 Jahre) sprechen Sie einfach den Zugführer des örtlich zuständigen Löschzuges an.
  • Der Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  • Auch die zuständige Fachstelle bei der Berufsfeuerwehr hilft gerne weiter.

Zum Downloaden

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) - Stand 11.12.2007

Rettungsgesetz (RettG)